Laufende Projekte


Projekt Forum Autonomie am Lebensende

Projektleitung: Hon.-Prof. Dr. Gerhard AignerPriv. Doz.in Dr.in Maria Kletecka-PulkerUniv.-Prof. Dr. Karl Stöger

Projekt Mitarbeit: Mag.a Klara Doppler, Mag.a Sabine Parrag, Sophie Katharina Zeis, B.A. (Administration)

Unterstützende Partner: LBIDHPS, Plattform Patient:innensicherheit

Projektbeginn: März 2023

Mit 01.01.2022 ist das Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) in Kraft getreten, welches viele Institutionen im Gesundheits- und Pflegebereich aber auch pflegende Angehörige vor große Herausforderungen stellt. Aus diesem Grund haben sich zahlreiche Expert*innen aus den unterschiedlichsten Disziplinen bereit erklärt, im Rahmen eines unabhängigen Forums zusammenzuarbeiten, um Qualitätskriterien und Standards zu erarbeiten. 

Das unabhängige Forum wird, in Kooperation mit der Plattform Patientensicherheit (www.plattformpatientensicherheit.at) vom Institut für Ethik und Recht in der Medizin der Universität Wien organisiert. Nach zahlreichen Gesprächen und intensiver Planung hat am 14.03.2023 die erste konstituierende Sitzung des Forums unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Gerhard Aigner stattgefunden. 

Erste Arbeitspakete wurden besprochen und entsprechende Arbeitsgruppen eingerichtet. In der Folgesitzung am 03.10.2023 wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen präsentiert und das weitere Vorgehen geplant. Die im Forum Autonomie am Lebensende behandelten und als Problemstellungen identifizierten Inhalte werden im Rahmen der Studie zur „multiperspektivischen Evaluierung des Sterbeverfügungsgesetzes“ tiefergehend beleuchtet. 

Follow-Up Online-Befragung „Gesundheitsberufe zwischen Patientensicherheit und Haftung“

Projektteam: Priv. Doz.in Dr.in Maria Kletecka-Pulker, Dr. Gernot Gerger, Marlene Walser

Projektpartner: LBIDHPS, Plattform Patient:innensicherheit

Geplante Laufzeit: 2024-

Im Zuge des Follow-up Projektes "Videodolmetschen im Gesundheitswesen" führt das Institut für Ethik und Recht in der Medizin der Universität Wien, neben der bereits erfolgten Interviewerhebung, nun diese ergänzende Umfrage zum Thema PatientInnen- und MitarbeiterInnensicherheit im Verhältnis zu rechtlichen Rahmenbedingungen durch. Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig und anonym. Die Umfrage kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen oder gespeichert werden, um diese zu einem späteren Zeitpunkt weiter fortzusetzen.

Im Rahmen des Projektes wird eingehend untersucht, wie die beiden Systeme "Sicherheitskultur & Haftungsrecht" zueinanderstehen und ob es in bestimmten Bereichen Adaptierungen braucht, um eine umfassende Sicherheitskultur zu schaffen. Das Institut für Ethik und Recht in der Medizin beschäftigt sich seit einiger Zeit mit dieser Forschungsfrage. So bedarf es nach unserer Ansicht jedenfalls einer gesetzlichen Verankerung eines gerichtlichen Entschlagungsrechts für Riskmanager, wie dies z.B. Mediatoren, Psychologen etc. haben. Nur durch einen entsprechenden rechtlichen Rahmen können Fehler gut aufgearbeitet und künftig vermieden werden. Ergebnisse aus der Umfrage fließen in die Forschungsarbeit ein, um letztlich rechtlichen Handlungsbedarf aufzuzeigen. 

Die Online-Befragung richtet sich an Angehörige von Gesundheitsberufen, tätiger Berufsgruppen wie bspw. Arzt/Ärztin, Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflege, Hebammen, ApothekerInnen, SanitäterInnen und Angehörige von MTD-Berufen sowie bspw. Risk- und Qualitätsmanager. 

Mittels Online-Fragebogen soll untersucht werden, welche Strategien Angehörige der Gesundheitsberufe im Umgang mit (Behandlungs-)Fehlern bei der Versorgung von PatientInnen haben und welche Maßnahmen seitens der Institutionen zur Verbesserung der Fehlerkultur gesetzt und Unterstützungsangebote/Fehlermeldesysteme für betroffene MitarbeiterInnen angeboten werden. 

Geko Häfn: Gesundheitsförderung im Gefängnis

Projektteam: Mag.a Klara Doppler, Mag.a Dr.in Magdalena Eitenberger, MA, BA, Tamina-Laetitia Vielgrader, MSc

Geplante Laufzeit: 2024-

Zur bestmöglichen Umsetzung des Prinzips der Gesundheitsförderung als der Prozess „allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen“, ist es unerlässlich die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken. Umso wichtiger ist es hierfür auch in Settings anzusetzen, in denen die Gestaltung der eigenen Gesundheit besonders schwer ist. Hierzu zählen insbesondere Justizanstalten.  Das Ziel dieser Studie ist, die Gesundheitskompetenz von inhaftierten Personen zu erheben und im Anschluss durch gezielte, wissenschaftlich begleitete Interventionen zu verbessern. Des Weiteren gilt es den Erfolg der Workshop-Intervention zu evaluieren. Die Studie ist gekennzeichnet durch einen Mixed-Methods-Zugang. Neben einer quantitativen Erhebung der Gesundheitskompetenz mittels eines standardisierten Fragebogens (HQL12) werden qualitative Interviews geführt und es erfolgt eine begleitende Beobachtung. Ergänzt wird die Studie durch rechtswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Grundlagenforschung auf dem bis dato in Österreich weitestgehend unerforschten Bereich der Gesundheitsförderung- und Prävention in den Justizanstalten.. 

 

 

Projekt „AI Landkarte im intramuralen Bereich“

Projektleitung: Dr. Alexander Degelsegger‐Márquez, Mag. Daniel Dick, Bakk, MPH, MSc, DI (FH) Kathrin Trunner, MSc

Projektmitarbeit: Priv.-Doz.in Dr.in Maria Kletečka-Pulker, Mag.a Klara Doppler, Dr.in Magdalena Eitenberger (LBI DHPS), Dipl. Ing. Lorenz Kapral, Mag.a Sophie Klomfar (LBI DHPS), Mag.a Laura Fischer, BA (LBI DHPS)

Unterstützende Partner: LBIDHPS

Geplante Laufzeit: 2023-2027 

Die Überlegungen des Gesetzgebers innerhalb der einjährigen Reparaturfrist im Rahmen des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), welches die Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid als verfassungswidrig deklarierte, mündeten in dem seit 01.01.2022 in Kraft stehenden Sterbeverfügungsgesetz (StVfG). Trotz seines mittlerweile fast zweijährigen Bestehens stellt das Gesetz alle an der Umsetzung beteiligen Personengruppen vor rechtliche, ethische und vor allem praktische Herausforderungen.

Das Ziel dieser Studie ist es, die bisher aufgetretenen Fragestellungen, die durch das In-Kraft-Treten des StVfG entstanden sind, aufzuzeigen und Lösungsperspektiven auf Basis einer erweiterten juristischen, ethischen und sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zu entwickeln.

Die Studie ist gekennzeichnet durch einen Mixed-Methods-Zugang. Neben qualitativen Interviews und Fokusgruppen ergänzt durch einen quantitativen Studienteil dienen die rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung und ein Rechtsvergleich als der angemessene Mix an Forschungsmethoden, um dem komplexen Thema und seinen Herausforderungen gerecht zu werden. Des Weiteren wird auch die ethische Perspektive beleuchtet.

Zum heutigen Stand wurde bereits ein positives Ethikvotum der Ethikkommission der Universität Wien erlangt. Zudem wurde die Studie beim Bürgermeisterfonds eingereicht. 

Follow-Up Aufklärung in der Anästhesie

Projektteam: Priv. Doz.in Dr.in Maria Kletecka-Pulker, Dr. Gernot Gerger, Tamina-Laetitia Vielgrader, MSc

Projektpartner: LBIDHPS

Geplante Laufzeit: 2024-

Trotz der zunehmenden Technologisierung auf beinahe allen Ebenen des Lebens sind in Österreich moderne Mittel des Dolmetschens – wie etwa Video- oder Telefondolmetschen – noch nicht flächendeckend verbreitet. Wesentlich öfter wird auf Laiendolmetscher zurückgegriffen oder das Übermitteln der notwendigen Informationen erfolgt „mit Händen und Füßen“. Diese Praktiken bergen die Gefahr, dass das Gedolmetschte nicht das notwendige Maß an Qualität aufweist, was in weiterer Folge zu Schaden am Patienten und weitreichenden rechtlichen Konsequenzen führen kann. Ziel der Studie ist die Herausarbeitung der Vorteile des Videodolmetschens gegenüber bisherigen Lösungsstrategien am Beispiel von Aufklärungsgesprächen in der Univ.-Klin. f. Anästhesie, Allg. Intensivmedizin und Schmerztherapie. Bezuggenommen wird hierbei auf die ökonomischen, juristischen und qualitativen Faktoren, sowie auf die adherence des Patienten bzw. dessen Eltern. Die Forschungsfragen werden durch das Aufteilen der Studienteilnehmer in zwei Vergleichsgruppen untersucht. Aufklärungsgespräche, bei welchen unterstützend ein Videodolmetscher eingesetzt wird, werden mit solchen verglichen, bei denen keine oder alternative Lösungsmöglichkeiten zur Überwindung der Sprachbarriere angewandt werden. Es erfolgt eine Audioaufzeichnung der Gespräche und eine darauffolgende Transkription der Gespräche und Analyse dieser. Als Kontrollgruppe werden zusätzlich noch Personen mit Deutsch als Muttersprache hinzugezogen.

LICA: Linked Care – Durchgehende Informationsversorgung in der mobilen Pflege und Betreuung

Projektteam: Dr. Maria Kletečka-PulkerO. Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Ulrich H.J. KörtnerDr. Stefan Dinges, Hon.-Prof. Dr. Gerhard Aigner

Geplante Laufzeit: 01.04.2021-31.03.2025

LICA bietet erstmals einen Zugang zu pflege- und betreuungsrelevanten Informationen über die Grenzen der unterschiedlichen Versorgungssettings hinausgehend und unterstützt vorrangig die Pflege- und Betreuer*innen in der Dokumentation. Die möglichen Schnittstellen zu Ärzt*innensoftware und Apotheke und in ELGA vorhandenen Dokumenten helfen, Mehrfacherfassungen zu vermeiden. Die Erarbeitung wesentlicher Standards (z.B. einer Care Summary) und die Einbeziehung aller betroffenen Zielgruppen ermöglichen es, praxisgerechte IT Tools für die standardisierte Vernetzung in der mobilen Betreuung und Pflege zu entwickeln. Künstliche Intelligenz liefert sowohl „intelligente“ Sensordaten als auch z.B. daraus erkennbare Statusinformationen die Zielgruppen, und hilft, die responsive Oberfläche des Portals zu steuern. Das Ergebnis wird ein integriertes, leistbares, einfach zu bedienendes und gut vernetztes IT-System für Pflege, Betreuung, Therapie und auch Betroffene selbst sein, das über mobile Endgeräte, PC oder Tablet bedient werden kann und in der Evaluierung klare Verbesserungen in der durchgängigen Gesundheitsversorgung erkennen lässt. 

Ethisch betrachtet zielt das Projekt auf innovative Weise auf Empowerment der Klient*innen ab, indem diese als Nutzer*innen des neu zu entwickelnden Tools in ihrer selbstbestimmten alltäglichen Lebensführung gestärkt werden. Zugleich liegt das Augenmerk auf der besonderen Vulnerabilität der Klient*innen, die schon bei der Rekrutierung von Proband*innen zu berücksichtigen ist (Schnittstelle Pflege- und Versorgungsethik und Forschungsethik). Aus ethischer Sicht muss das Ziel also eine von moralischen oder personenbezogenen Wertungen möglichst frei gehaltene Care-Summary sein, die gleichwohl z.B. auf für den/die Klient*in bestehende Mängel oder Gefahrensituationen hinweist. Dabei kommt es darauf an, das Prinzip des Nichtschadens mit dem Benefizienzprinzip in ein ausgewogenes Verhältnis zu setzen. Um den genannten ethischen Aspekten während des gesamten Projektprozesses Geltung zu verschaffen, wird mit dem diskursethischen MEESTAR-Modell gearbeitet. Vorgesehen sind nicht nur Workshops mit den beteiligten Forscher*innen, sondern auch mit den Endnutzer*innen. So können während des gesamten Prozesses konkrete ethische Probleme innerhalb der Entwicklungsphase der Software-Komponenten bis hin zur Implementierung aufgezeigt und lösungsorientiert diskutiert werden. Das MEESTAR-Modell steht auch nach einer Implementierung/Etablierung für die Bearbeitung von ethischen Konflikten (Wert- und Zielkonflikte in Behandlungs- und Versorgungsprozessen) zur Verfügung.

Multiperspektivische Evaluierung des Sterbeverfügungsgesetzes

Projektteam: Priv. Doz.in Dr.in Maria Kletecka-Pulker, Dr. Thomas Wochele-Thoma, Hon.-Prof. Dr. Gerhard Aigner, Dr. Stefan Dinges, Mag.a Klara Doppler, Tamina-Laetitia Vielgrader, MSc, Marlene Walser, Helene Mayer, BA, Jana Hluch, BA

Projektpartner: LBIDHPS

Geplante Laufzeit: 2023-2026

Die Überlegungen des Gesetzgebers innerhalb der einjährigen Reparaturfrist im Rahmen des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), welches die Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid als verfassungswidrig deklarierte, mündeten in dem seit 01.01.2022 in Kraft stehenden Sterbeverfügungsgesetz (kurz: StVfG). Trotz seines mittlerweile fast zweijährigen Bestehens stellt das Gesetz alle an der Umsetzung beteiligen Personengruppen vor rechtliche, ethische und vor allem praktische Herausforderungen. 

Ziel der geplanten Studie ist die Sammlung, Ergänzung und Bearbeitung von offenen Fragestellungen hinsichtlich der Umsetzung des StVfGs in Österreich, um weiteren Handlungs- und Aufklärungsbedarf sowohl in der Praxis als auch auf legistischer Seite aufzuzeigen. Die Beantwortung der Forschungsfragen soll einerseits in einem umfassenden Bericht, andererseits in Teilpublikationen in wissenschaftlichen Fachmedien erfolgen. Diese sollen neben den Ergebnissen der Forschung auch Lösungsvorschläge unterbreiten. Des Weiteren ist es Ziel der Studie, die Erkenntnisse und Lösungsvorschläge jenen Personen zugänglich zu machen, deren (Arbeits-)Alltag vom StVfG beeinflusst wird. Aus diesem Grund sollen die Ergebnisse auch im Rahmen von Workshops und Schulungen in unterschiedlichen Zielgruppen präsentiert werden. Geplant ist weiters die Präsentation der Zwischenergebnisse im Rahmen eines Round Tables (Q 3 2025) sowie das Abhalten einer Abschlusstagung (Q 4 2026). 

Fokusgruppen Platon

Projektteam: Mag.a Dr.in Magdalena Eitenberger, MA, BAHelene Mayer, BA

Projektpartner: CARITASLBIDHPS

Geplante Laufzeit: 2023-

Das Ludwig Boltzmann Institute for Digital Health and Patient Safety (LBI) wurde vom Qualitätsmanagement der Caritas dazu beauftragt, Gründe für den Umgang mit dem Zeiterfassungstool ›Platon‹ sowie Strategien für eine erfolgreiche Implementierung neuer digitaler Tools zu erheben. 

Die Forschung erfolgte durch insgesamt drei Fokusgruppen, also durch drei Gruppeninterviews, von denen zwei in Wien und eine in Niederösterreich stattgefunden haben. Die Gruppen bestanden jeweils aus 7-8 vorwiegend weiblichen Mitarbeiter:innen der mobilen Heimhilfe sowie der mobilen Krankenpflege der Caritas. Die Stichprobe wurde durch eine interne Ausschreibung der Caritas zur Teilnahme eingeladen. 

Den Interviews lagen semistrukturierte Leitfäden zugrunde, die tatsächliche Abfolge und Formulierung der Fragen richtete sich allerdings nach den Themen und Anmerkungen, die durch die jeweiligen Teilnehmer:innen aufgekommen sind. Die Fokusgruppen wurden von jeweils zwei Mitarbeiterinnen des LBIs abgehalten, wobei eine Person die Diskussion hauptsächlich anhand des Leitfadens moderierte und dabei sicherstellte, dass alle Teilnehmer:innen zu Wort kommen konnten. Die Interviews dauerten inklusive einer zehn-minütigen Pause jeweils zwei Stunden, fanden in Räumlichkeiten der Caritas statt und wurden für die Auswertung aufgezeichnet.

Erhebung zur Verfügbarkeit und Strukturen von Ethikberatung in Österreich

Projektteam: Dr. Stefan DingesHelene Mayer, BAMag.a Sabine Parrag

Geplante Laufzeit: April 2023 – April 2024

Es wird erhoben, welche Formen der Ethikberatung in österreichischen Gesundheitseinrichtungen vorhanden sind, welche Aufgaben sie erfüllen und welche Erfahrungen sowohl mit der Etablierung als auch mit der Durchführung bisher gemacht wurden. Mit einer solchen Bestandsaufnahme der Ethikberatung in Österreich wird aktuell der Ist-Zustand beschrieben, um in weiterer Folge gezielt vertiefende ggf. qualitative Erhebungen vorzubereiten. Aus allen Daten werden dann Empfehlungen für österreichische Standards für die Implementierung und Durchführung von Ethikberatung erarbeitet. 

Projekt Follow-up: Videodolmetschen im Gesundheitswesen

Projektteam: Dr. Maria Kletečka-Pulker; Mag. Sabine Parrag, Beate Gassner, BA

Projektpartner: SAVD Videodolmetschen GmbH

Geplante Laufzeit: 01.10.2016–2022

Den Grundstein für das Projekt legte das vom IERM und ANetPAS (Juli 2013 bis März 2015) durchgeführte Pilotprojekt "Qualitätssicherung in der Versorgung nichtdeutschsprachiger Patient*innen – Videodolmetschen im Gesundheitswesen". Im Zuge dessen konnte professionelles Videodolmetschen erstmals im deutschsprachigen Raum in unterschiedlichen Settings etabliert und auf seinen Nutzen und Mehrwert hin untersucht werden.

Mit Herbst 2014 konnte eine aus den Projektergebnissen weiterentwickelte Betreibergesellschaft (SAVD Videodolmetschen GmbH) erfolgreich ihren Betrieb aufnehmen und professionelles Videodolmetschen im Gesundheits-, Sozial- und Justizbereich österreich- und deutschlandweit anbieten.

Diese Studie beschäftigt sich nun unter anderem mit der Frage, inwieweit sich Videodolmetschen im Gesundheitswesen als fixer Bestandteil einer qualitätsgesicherten Gesundheitsversorgung nicht-deutschsprachiger Patient*innen etablieren konnte und inwiefern eine Veränderung des Nutzungsverhaltens, im Vergleich zu den Ergebnissen der Pilotstudie, erkennbar ist.

Zu diesem Zweck wurden im Zeitraum Februar bis Oktober 2017 insgesamt 56 semistrukturierte Interviews mit Angehörigen der Gesundheitsberufe, welche Videodolmetschen bereits in ihren Institutionen zur Verfügung haben, geführt. Das Interviewsample setzt sich dabei aus den unterschiedlichsten Settings im Gesundheitswesen zusammensetzen, wie bspw. Krankenstationen von Justizvollzugsanstalten/Anhaltezentren, Pensionsbegutachtungsstellen und Rehabilitationszentren, aber auch reguläre stationäre/ambulante Versorgungseinrichtungen sowie niedergelassene Ärzt*innen in ganz Österreich.